Sport-Physiotherapie Hamburg
Präventionsangebote | Betriebliche GesundheitsförderungBereiche zur Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V Prävention bedeutet Vorsorge! Unsere Kursangebote im Bereich der Primärprävention wenden sich an alle, die mit Hilfe des Sports und gezielten Übungen ihre Gesundheit langfristig erhalten und Krankheiten vorbeugen möchten. Bei der Kursanmeldung müssen Sie die Kursgebühr zunächst privat bezahlen. Einen Antrag auf anteilige Rückerstattung der Kosten stellen Sie nach Beendigung des Kurses. Hierzu bekommen Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung, welche Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bewegungsgewohnheiten Unser Angebot: Kurse für mehr Kraft, Ausdauer und Dehnfähigkeit Unser Angebot: Seminare zu Themen wie Ergonomie und Rückengerechtes Arbeiten, Spezielle Kurse für Rückentraining, Rückengymnastik Stressmanagement Unser Angebot: Seminare zum Thema Stressbewältigung Unser Angebot: Autogenes Training Bereiche der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V Investitionen in Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung haben für Firmen einen konkreten wirtschaftlichen Nutzen. Es sind Investitionen in den nachhaltigen Unternehmenserfolg und diese fördern die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter, steigern die Produktivität, Produkt- und Dienstleistungsqualität sowie die Innovationsfähigkeit des Unternehmens. Außerdem kann damit eine langfristige Senkung des Krankenstands erreicht werden. Arbeitsbedingte körperliche Belastungen Unser Angebot: Seminare zum Thema Ergonomie am Arbeitsplatz, Coachings zum Rückengerechten Arbeiten, Büromassagen, Kurse für mehr Kraft, Ausdauer und Dehnfähigkeit Psychosoziale Belastungen (Stress) Unser Angebot: Autogenes Training, Seminare zum Thema Stressbewältigung Wichtige Information für den Arbeitgeber Mit dem neuen Steuergesetz zur allgemeinen und betrieblichen Gesundheitsförderung steht dem Arbeitgeber im Jahr ein Freibetrag von 500 €, für jeden Arbeitnehmer, zur Verfügung. Damit können Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern sollen, steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet werden. Begünstigt sind gesundheitsförndernde Maßnahmen (Massage, Kurse, Rückenschule, Seminare) aus oben genannten Bereichen. Diese können direkt mit uns als externer Dienstleister abgerechnet werden und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Es sind auch Barzuschüsse des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für Maßnahmen, die diese selber zahlen, möglich. Für genauere Informationen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater. |